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Honorare und Rechtliches: |
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Das
Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktiker und Klient/Patient begründet sich
nach dem Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Mein
Honorar beträgt nach Vereinbarung: bei
einer Konsultation von ca. 60 min. zwischen 20,- (für Menschen mit geringem Einkommen) u. 60,-
Euro. Heilpraktikerleistungen
sind nach § 4 Nr. 14 USTG umsatzsteuerfrei. |
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Grundsätzlich
gehe ich davon aus, dass Sie die hier anfallenden Therapiekosten selbst
übernehmen. Ob die Möglichkeit einer Kostenerstattung besteht, erfahren Sie
bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle. |
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22.10.2008 |