Honorare und Rechtliches:

 

Das Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktiker und Klient/Patient begründet sich nach dem Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

 

Mein Honorar beträgt nach Vereinbarung:

 

bei einer Konsultation von ca. 60 min. zwischen 20,- (für Menschen mit geringem Einkommen) u. 60,- Euro.

 

Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14 USTG umsatzsteuerfrei.

 

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Sie die hier anfallenden Therapiekosten selbst übernehmen. Ob die Möglichkeit einer Kostenerstattung besteht, erfahren Sie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle.

 

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22.10.2008